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BAG, 27.05.2008 - 3 AZB 24/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Festsetzung und Androhung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes eines Arbeitgebers gegen betriebsverfassungsrechtliche Unterlassungsansprüche als Maßnahmen der Zwangsvollstreckung; Möglichkeit des Angriffs der Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde durch eine ...
- Judicialis
ArbGG § 80 Abs. 2; ; ArbGG § 85 Abs. 1; ; GKG § 2 Abs. 2; ; ZPO §§ 91 ff.; ; ZPO § 788; ; BetrVG § 23 Abs. 3
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 14.11.2007 - 78 BVGa 12897/07
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2008 - 13 Ta 2321/07
- BAG, 27.05.2008 - 3 AZB 24/08
- BAG, 02.06.2008 - 3 AZB 24/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 59/06
Kostenerstattung im Beschlussverfahren
Auszug aus BAG, 27.05.2008 - 3 AZB 24/08
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach materiellem Recht (vgl. dazu BAG 2. Oktober 2007 - 1 ABR 59/06 - NZA 2008, 372, zu B III der Gründe). - BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02
Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens
Auszug aus BAG, 27.05.2008 - 3 AZB 24/08
Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein Vollstreckungstitel aus dem Beschlussverfahren oder dem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren vollstreckt wird (vgl. BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - BAGE 105, 195, zu B I 1 der Gründe). - BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98
Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren
Auszug aus BAG, 27.05.2008 - 3 AZB 24/08
Zudem geht es vielfach um Rechte und Pflichten des Betriebsrats, der vermögenslos ist (BAG 20. April 1999 - 1 ABR 13/98 - BAGE 91, 235, zu B II der Gründe). - BAG, 19.12.2002 - 5 AZB 54/02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BAG, 27.05.2008 - 3 AZB 24/08
Damit findet gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 ZPO keine Nichtzulassungsbeschwerde statt (BAG 19. Dezember 2002 - 5 AZB 54/02 - BAGE 104, 239, zu II der Gründe). - LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2008 - 13 Ta 2321/07
Auszug aus BAG, 27.05.2008 - 3 AZB 24/08
Die Beschwerde der Schuldnerin gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Januar 2008 - 13 Ta 2321/07 - wird als unzulässig verworfen.